Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.12.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/02/0004

Rechtssatz

Beweisanträge, die nur pauschal zum Beweis für das gesamte Vorbringen gestellt werden, entsprechen nicht dem Erfordernis der konkreten Bezeichnung des Beweisthemas, das durch das Beweismittel erwiesen werden soll vergleiche VwGH 24.3.2010, 2009/03/0156).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019020004.L01