Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.03.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/01/0484

Rechtssatz

Das öffentliche Interesse an der amtswegigen Feststellung nach Paragraph 27, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 42, Absatz 3, StbG ergibt sich schon aus dem Interesse des Staates, nicht darüber im Zweifel zu sein, ob eine bestimmte Person Staatsangehöriger ist oder nicht vergleiche VwGH 19.9.2012, 2009/01/0003, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019010484.L07