Verwaltungsgerichtshof
12.03.2020
Ra 2019/01/0484
Das öffentliche Interesse an der amtswegigen Feststellung nach Paragraph 27, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 42, Absatz 3, StbG ergibt sich schon aus dem Interesse des Staates, nicht darüber im Zweifel zu sein, ob eine bestimmte Person Staatsangehöriger ist oder nicht vergleiche VwGH 19.9.2012, 2009/01/0003, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019010484.L07