Verwaltungsgerichtshof
28.01.2020
Ra 2019/01/0466
Im Erkenntnis des VwGH vom 30. September 2019, Ra 2019/01/0281, wird zusammenfassend festgehalten, dass nach den Vorgaben des EuGH im Urteil C-221/17, Tjebbes u.a. (Verweis auf die Rn. 40 und 44), zu prüfen ist, ob fallbezogen Umstände vorliegen, die dazu führen, dass die Rücknahme der österreichischen Staatsbürgerschaft ausnahmsweise unverhältnismäßig ist. Unter Berücksichtigung der (zu EuGH Tjebbes u.a.) ergangenen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH 17.6.2019, E 1832 aus 2019,, mit Verweis auf EGMR 21.6.2016, Ramadan, Appl. 76.136/12, Ziffer 90 f, f,) ist die unionsrechtlich gebotene Abwägung vor dem Hintergrund von Artikel 8, MRK zu betrachten.
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019010466.L03