Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.04.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/01/0443

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/01/0203 E 25. September 2018 RS 4

Stammrechtssatz

Wenn das BVwG von der Entscheidung des BFA abweichen will, ist es gehalten, auf die beweiswürdigenden Argumente des BFA einzugehen und nachvollziehbar zu begründen, aus welchen Gründen es zu einer anderen Entscheidung kommt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019010443.L01