Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.07.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/01/0330

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2014/20/0139 E 28. April 2016 VwSlg 19364 A/2016 RS 5

Stammrechtssatz

Wurde das angefochtene Erkenntnis nach der Aktenlage jedenfalls dem BFA, dem im Verfahren vor dem BVwG Parteistellung zukommt (Paragraph 18, VwGVG 2014), rechtswirksam zugestellt vergleiche zur Zustellung per Telefax den B vom 17. Dezember 2014, Fr 2014/18/0033) und erlangte damit rechtliche Existenz, ist eine Anfechtung durch eine weitere Partei des Asylverfahrens, der das Erkenntnis allenfalls nicht rechtswirksam zugestellt wurde, unter diesem Aspekt zulässig vergleiche die zur früheren Rechtslage ergangenen, auf das Revisionsverfahren übertragbaren Erkenntnisse vom 30. August 2007, 2006/19/0480, und vom 13. Dezember 2010, 2008/23/0519).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019010330.L06