Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/01/0312

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2019/01/0313

Rechtssatz

Sollten sich in Einzelfällen Zweifel daran ergeben, welcher melderechtlichen Kategorie (Wohnung oder Beherbergungsbetrieb) eine bestimmte Unterkunftsstätte zugehört, so hat die Meldebehörde dies auf Antrag oder von Amts wegen mit Bescheid festzustellen vergleiche Grosinger/Szirba, Das österreichische Melderecht, 6. Auflage (2002), Anmerkung 3 zu Paragraph eins, Absatz 3, MeldeG, mit Hinweis auf Rechtsprechung des VfGH).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019010312.L03