Verwaltungsgerichtshof
19.06.2019
Ra 2019/01/0051
Im Rahmen der Interessenabwägung nach Artikel 8, MRK kommt es nicht auf das Bestehen einer Kernfamilie im Heimatland an, sondern lediglich auf "Bindungen zum Heimatstaat des Fremden" vergleiche VwGH 22.1.2013, 2011/18/0012).
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019010051.L01