Verwaltungsgerichtshof
17.12.2019
Ro 2019/01/0012
Das Urteil des EuGH vom 12.3.2019, C-221-17, Tjebbes u.a., bezieht sich auf jede "Regelung eines Mitgliedstaats wie der in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die unter bestimmten Bedingungen den Verlust der Staatsangehörigkeit dieses Mitgliedstaats kraft Gesetzes vorsieht". Somit ist bereits vom EuGH klargestellt, dass auch die Regelung des Paragraph 29, StbG, die unter bestimmten Bedingungen den Verlust der Staatsangehörigkeit dieses Mitgliedstaats kraft Gesetzes vorsieht, von dieser seiner Rechtsprechung erfasst wird. Dass in diesem Bereich eine Verhältnismäßigkeitsprüfung unionsrechtlich geboten ist, ist ebenfalls durch die oben angeführte Rechtsprechung des EuGH geklärt.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2019/01/0013
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019010012.J05