Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/01/0008

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2019/01/0009

Ra 2019/01/0010

Rechtssatz

Ein erfolglos zur Begründung eines Antrags auf internationalen Schutz erstattetes Vorbringen kann nicht im Zuge der mit einer Abweisung des Asylantrags bzw. mit einer Zurückweisung eines Folgeantrags zu verbindenden Rückkehrentscheidung neu aufgerollt und entgegen der Entscheidung über die Versagung von Asyl und subsidiärem Schutz anders beurteilt werden vergleiche VwGH 16.12.2015, Ra 2015/21/0119; 13.11.2018, Ra 2018/21/0205 - 0210, jeweils in Bezug auf die Feststellung nach Paragraph 52, Absatz 9, FrPolG 2005 über die Zulässigkeit der Abschiebung in den Herkunftsstaat bei Vorliegen einer Konstellation nach Paragraph 75, Absatz 20, AsylG 2005).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019010008.L07