Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.2019

Geschäftszahl

Ro 2019/01/0003

Rechtssatz

Gemäß Paragraph 14, Absatz 2, Litera f, BAG 1969, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 78 aus 2015,, endet das Lehrverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Lehrzeit, wenn ein Asylverfahren des Lehrlings mit einem rechtskräftigen negativen Bescheid beendet wurde. Mit dieser (mit der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 78 aus 2015, eingefügten) Bestimmung soll nach dem Willen des Gesetzgebers "für jene Fälle, in denen ein Asylverfahren des Lehrlings mit einem rechtskräftigen negativen Bescheid endet, Rechtsklarheit über die damit verbundene Beendigung des Lehrverhältnisses geschaffen werden" vergleiche Regierungsvorlage 627 BlgNR 25. GP, 6). Damit wird deutlich, dass der Gesetzgeber ein Lehrverhältnis nicht über die Dauer eines Asylverfahrens hinaus aufrechterhalten will.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019010003.J09