Verwaltungsgerichtshof
13.12.2018
Ra 2018/22/0267
Bei der Beurteilung des Schulerfolgs im vorangegangenen Schuljahr kommt es nicht auf den zum Zeitpunkt der Erlassung des Erkenntnisses des VwG erzielten Erfolg an.
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018220267.L04