Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.12.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/22/0267

Rechtssatz

Bei der Beurteilung des Schulerfolgs im vorangegangenen Schuljahr kommt es nicht auf den zum Zeitpunkt der Erlassung des Erkenntnisses des VwG erzielten Erfolg an.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018220267.L04