Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.11.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/22/0232

Rechtssatz

Eine Beschwerde gegen ein verhängtes Einreiseverbot an das VwG ist nicht mit einem Antrag auf Aufhebung eines (bereits rechtskräftigen) Einreiseverbotes gleichzusetzen vergleiche VwGH 7.5.2014, Ro 2014/22/0011).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018220232.L02