Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.10.2022

Geschäftszahl

Ra 2018/22/0227

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/22/0234 E 20. Mai 2021 RS 3

Stammrechtssatz

Die durch ein Berufen auf eine Aufenthaltsehe in einem Verfahren über einen Erstantrag herbeigeführte positive Erledigung dieses Antrags ist Voraussetzung für die Titelerteilung in einem Verlängerungs- bzw. Zweckänderungsverfahren und hat somit diese Titelerteilung - mittelbar - bewirkt vergleiche VwGH 28.5.2019, Ra 2019/22/0105). Der VwGH hat somit eine mittelbare Wirkung (des Erschleichens eines Bescheides in Form des Verschweigens) im Verhältnis zwischen einem Erstantrag und darauf aufbauenden Verlängerungsanträgen anerkannt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2018220227.L02