Verwaltungsgerichtshof
28.02.2019
Ra 2018/22/0100
GRS wie 2011/23/0454 E 22. November 2012 RS 2
Mit Artikel 6, Absatz eins, ARB 1/80 wurde ein System der abgestuften Eingliederung der türkischen Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats geschaffen. Aus der Systematik und der praktischen Wirksamkeit dieses Systems folgt, dass die in den drei Gedankenstrichen dieser Bestimmung jeweils aufgestellten Bedingungen von den Betroffenen nacheinander erfüllt werden müssen vergleiche EuGH Urteil 10. Jänner 2006, Rs C-230/03, Sedef).
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018220100.L01