Verwaltungsgerichtshof
31.01.2019
Ra 2018/22/0086
Im Zusammenhang mit Anlagenverfahren sind Modifikationen eines Projektes grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren zulässig, allerdings nur so weit, als nicht der Prozessgegenstand, der den Inhalt des Spruches des verwaltungsbehördlichen Bescheides dargestellt hat, ausgewechselt wird (siehe VwGH 12.9.2016, Ra 2014/04/0037).
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018220086.L07.1