Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.01.2019

Geschäftszahl

Ra 2018/22/0086

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit Anlagenverfahren sind Modifikationen eines Projektes grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren zulässig, allerdings nur so weit, als nicht der Prozessgegenstand, der den Inhalt des Spruches des verwaltungsbehördlichen Bescheides dargestellt hat, ausgewechselt wird (siehe VwGH 12.9.2016, Ra 2014/04/0037).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018220086.L07.1