Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.01.2019

Geschäftszahl

Ra 2018/22/0086

Rechtssatz

Für die Frage, wie weit die Sache des Beschwerdeverfahrens reicht, kommt es nicht darauf an, ob die Behörde einen bestimmten Abspruch zu Recht oder zu Unrecht unterlassen hat.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018220086.L05