Verwaltungsgerichtshof
29.03.2019
Ra 2018/22/0080
GRS wie 2011/23/0129 E 18. Oktober 2012 RS 1
Aus Paragraph 11, Absatz 5, NAG 2005 ergibt sich, dass der Nachweis des Vorhandenseins der für einen Fremden notwendigen Unterhaltsmittel auch durch das Bestehen von Unterhaltsansprüchen erbracht werden kann. Der Unterhaltsanspruch kann sowohl aus einem gesetzlichen, etwa familienrechtlichen, als auch aus einem vertraglichen Titel herrühren vergleiche E 12. Oktober 2010, 2007/21/0091)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018220080.L01