Verwaltungsgerichtshof
29.03.2019
Ra 2018/22/0080
Bei einem geplanten gemeinsamen Haushalt ist unter Berücksichtigung der zu versorgenden Personen zu prüfen, ob das Haushaltsnettoeinkommen den "Haushaltsrichtsatz" nach Paragraph 293, Absatz eins, ASVG erreicht. In solchen Fällen ist auf das Existenzminimum des Paragraph 291 a, EO nicht Bedacht zu nehmen vergleiche VwGH 3.4.2009, 2008/22/0711; 17.12.2009, 2009/22/0231).
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018220080.L04