Verwaltungsgerichtshof
08.11.2018
Ra 2018/22/0041
Wenn selbst ein strafgerichtlicher Freispruch der Feststellung einer Aufenthaltsehe nicht von vornherein entgegensteht, gilt dies umso mehr für eine strafgerichtliche Diversion.
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018220041.L03