Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.11.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/22/0041

Rechtssatz

Wenn selbst ein strafgerichtlicher Freispruch der Feststellung einer Aufenthaltsehe nicht von vornherein entgegensteht, gilt dies umso mehr für eine strafgerichtliche Diversion.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018220041.L03