Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.08.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/22/0033

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit der Frage des Bestehens einer Aufenthaltsehe ist es zulässig, Ermittlungen anderer Behörden zu verwerten vergleiche VwGH 23.11.2017, Ra 2017/22/0081).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018220033.L04