Verwaltungsgerichtshof
09.08.2018
Ra 2018/22/0033
Im Zusammenhang mit der Frage des Bestehens einer Aufenthaltsehe ist es zulässig, Ermittlungen anderer Behörden zu verwerten vergleiche VwGH 23.11.2017, Ra 2017/22/0081).
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018220033.L04