Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.12.2020

Geschäftszahl

Ro 2018/22/0019

Rechtssatz

In einer Erledigung der Universität, welche mehrere Bedingungen enthält, die vor der tatsächlichen Zulassung zum ordentlichen Studium zu erfüllen sind und die unstrittig noch nicht erfüllt wurden vergleiche VwGH 9.8.2018, Ra 2018/22/0141; VwGH 19.10.2019, Ra 2018/22/0235; 10.12.2019, Ra 2019/22/0220) ist keine Aufnahmebestätigung und damit kein Nachweis für die Erfüllung der besonderen Erteilungsvoraussetzungen des Paragraph 64, Absatz eins, Ziffer 2, NAG 2005 in Verbindung mit Paragraph 8, Ziffer 8, Litera a, NAGDV 2005 zu erblicken vergleiche VwGH 17.9.2019, Ra 2019/22/0073).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2018220019.J02