Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.12.2020

Geschäftszahl

Ro 2018/22/0019

Rechtssatz

Die - durch eine dem Antrag nach Paragraph 64, Absatz eins, NAG 2005 anzuschließende Aufnahmebestätigung der Universität nachzuweisende - aufrechte Zulassung an einer Universität (oder einer anderen aufgezählten Bildungseinrichtung) ist als eine besondere Erteilungsvoraussetzung für die Aufenthaltsbewilligung "Student" anzusehen, deren Nichterfüllung zur Abweisung des Antrags führt vergleiche VwGH 8.10.2019, Ra 2019/22/0161). Weder das NAG 2005 noch die NAGDV 2005 enthalten jedoch nähere Regelungen zur angesprochenen Aufnahmebestätigung.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2018220019.J01