Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.04.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/22/0019

Rechtssatz

Beträgt die Gültigkeit des Reisepasses weniger als die maximal mögliche für den Aufenthaltstitel gültige Aufenthaltsdauer, so ist dieser nur für die Gültigkeitsdauer des Reisepasses auszustellen vergleiche VwGH 19.11.2014, Ra 2014/22/0042).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018220019.L02