Verwaltungsgerichtshof
18.04.2018
Ra 2018/22/0019
Beträgt die Gültigkeit des Reisepasses weniger als die maximal mögliche für den Aufenthaltstitel gültige Aufenthaltsdauer, so ist dieser nur für die Gültigkeitsdauer des Reisepasses auszustellen vergleiche VwGH 19.11.2014, Ra 2014/22/0042).
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018220019.L02