Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.04.2022

Geschäftszahl

Ro 2018/22/0007

Rechtssatz

Die Möglichkeit, einem minderjährigen Kind von in Österreich als Saisonarbeitskräfte beschäftigten Drittstaatsangehörigen einen Aufenthaltstitel gemäß Paragraph 55, AsylG 2005 zu erteilen, ist nicht ausgeschlossen. Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen kann also - grundsätzlich - jedem im Bundesgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen ohne Aufenthaltsrecht ein Aufenthaltstitel gemäß Paragraph 55, AsylG 2005 erteilt werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2018220007.J01