Verwaltungsgerichtshof
14.04.2022
Ro 2018/22/0007
Die Möglichkeit, einem minderjährigen Kind von in Österreich als Saisonarbeitskräfte beschäftigten Drittstaatsangehörigen einen Aufenthaltstitel gemäß Paragraph 55, AsylG 2005 zu erteilen, ist nicht ausgeschlossen. Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen kann also - grundsätzlich - jedem im Bundesgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen ohne Aufenthaltsrecht ein Aufenthaltstitel gemäß Paragraph 55, AsylG 2005 erteilt werden.
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2018220007.J01