Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.08.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/21/0111

Rechtssatz

Erkenntnisse der VwG werden mit ihrer Erlassung (formell und materiell) rechtskräftig vergleiche VwGH 24.5.2016, Ra 2016/03/0050). Damit ist das ihnen jeweils zugrundeliegende Beschwerdeverfahren beendet. Dass noch die Frist zur Erhebung einer Revision an den VwGH offen ist, ändert daran nichts.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018210111.L01.1