Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.08.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/20/0314

Rechtssatz

Paragraph 20, AsylG 2005 gelangt nach seinem Wortlaut nicht zur Anwendung, wenn der Asylwerber das auf eine (behauptete) Homosexualität Bezug nehmende Vorbringen erst im (zu dieser Zeit bereits länger als ein Jahr anhängigen) Beschwerdeverfahren erstattet hat.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018200314.L02