Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.12.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/20/0125

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/01/0106 E 6. November 2018 RS 22

Stammrechtssatz

Für die Rechtmäßigkeit der Abweisung eines Antrages auf internationalen Schutz reicht es aus, wenn die Hilfsbegründung des angefochtenen Erkenntnisses, es liege eine zumutbare innerstaatliche Fluchtalternative vor, das Ergebnis der Entscheidung tragen kann vergleiche VwGH 23.1.2018, Ra 2018/18/0001, Rn. 9).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018200125.M01