Verwaltungsgerichtshof
11.04.2018
Ra 2018/20/0040
Nach der Rechtsprechung des VwGH ist die Beurteilung des rechtlichen Begriffs der Glaubhaftmachung auf der Grundlage positiv getroffener Feststellungen von Seiten des erkennenden VwG vorzunehmen, aber im Fall der Unglaubwürdigkeit der Angaben des Asylwerbers können derartige positive Feststellungen vom VwG nicht getroffen werden vergleiche VwGH 18.11.2015, Ra 2015/18/0237-0240, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018200040.L01