Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.03.2020

Geschäftszahl

Ra 2018/19/0686

Rechtssatz

Den UNHCR-Richtlinien vom 30. August 2018 (zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs afghanischer Asylsuchender), kommt nach der hg. Rechtsprechung eine Indizwirkung zu vergleiche dazu VwGH 13.12.2018, Ra 2018/18/0533). Diese Richtlinien führen in Zusammenhang mit dem einschlägigen Risikoprofil der Personen, die tatsächlich oder vermeintlich mit der Regierung und der internationalen Gemeinschaft einschließlich der internationalen Streitkräfte verbunden sind oder diese tatsächlich oder vermeintlich unterstützen, gezielte Angriffe auf Lehrer an vergleiche aaO S 44 f, 47).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018190686.L01