Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.03.2020

Geschäftszahl

Ra 2018/19/0576

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/19/0350 E 22. März 2017 RS 3

Stammrechtssatz

Voraussetzung für die Zuerkennung des Status eines Asylberechtigten ist im Übrigen, dass die begründete Furcht einer Person vor Verfolgung in kausalem Zusammenhang mit einem oder mehreren Konventionsgründen steht vergleiche zu diesem Erfordernis näher etwa das E vom 23. Februar 2016, Ra 2015/20/0113).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018190576.L02