Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.2019

Geschäftszahl

Ra 2018/19/0568

Rechtssatz

Den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005 und das BFA (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) -Verfahrensgesetz geändert werden, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 24 aus 2016,, mit dem der letzte Satz in Paragraph 35, Absatz eins, AsylG 2005 eingefügt wurde (ErläutRV 996 BlgNR römisch 25 . GP, 1 und 4) ist zu entnehmen, dass die Einführung der Dreimonatsfrist in Paragraph 35, Absatz eins, AsylG 2005 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die entsprechende Bestimmung der Familienzusammenführungsrichtlinie erfolgte. Der Gesetzgeber wollte daher die in der Richtlinie enthaltenen Vorgaben auch für die Antragstellung nach Paragraph 35, AsylG 2005 vorsehen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018190568.L05