Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.08.2019

Geschäftszahl

Ra 2018/19/0522

Rechtssatz

Auch im Fall einer Vielzahl einschlägiger rechtskräftiger Verurteilungen und insofern verhängter, beträchtlicher und überwiegend unbedingter Freiheitsstrafen, können verwirklichte Delikte in einer Gesamtbetrachtung als "besonders schweres Verbrechen" qualifiziert werden vergleiche VwGH 23.9.2009, 2006/01/0626; 18.10.2018, Ra 2017/19/0109).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018190522.L03