Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.04.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/19/0154

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/18/0001 E 23. Jänner 2018 RS 5

Stammrechtssatz

Die Frage der Sicherheit des Asylwerbers in dem als innerstaatliche Fluchtalternative geprüften Gebiet des Herkunftsstaates hat selbstverständlich wesentliche Bedeutung. Es muss mit ausreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden können, dass der Asylwerber in diesem Gebiet Schutz vor asylrechtlich relevanter Verfolgung und vor Bedingungen, die nach Paragraph 8, Absatz eins, AsylG 2005 die Gewährung von subsidiärem Schutz rechtfertigen würden, findet. Sind diese Voraussetzungen zu bejahen, so wird dem Asylwerber unter dem Aspekt der Sicherheit regelmäßig auch die Inanspruchnahme der innerstaatlichen Fluchtalternative zuzumuten sein.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2018/19/0156

Ra 2018/19/0155

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018190154.L04