Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.2018

Geschäftszahl

Fr 2018/18/0032

Rechtssatz

Die verzeichnete Umsatzsteuer und die geltend gemachte WEB-ERV-Gebühr finden im VwGG und in der AufwandersatzV VwGH 2014 keine Deckung, weshalb ein diesbezügliche Kostenmehrbegehren abzuweisen war.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:FR2018180032.F01