Verwaltungsgerichtshof
11.07.2018
Ra 2018/17/0048
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2018/17/0049
"Monopolinhaber" gemäß Paragraph 3, GSpG ist der Bund, der selbst keinerlei Werbung für Glücksspiele macht. Vielmehr geht es hier um die Werbung der Konzessionäre.
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018170048.L27