Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.07.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/17/0048

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2018/17/0049

Rechtssatz

"Monopolinhaber" gemäß Paragraph 3, GSpG ist der Bund, der selbst keinerlei Werbung für Glücksspiele macht. Vielmehr geht es hier um die Werbung der Konzessionäre.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018170048.L27