Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.07.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/17/0048

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2018/17/0049

Rechtssatz

Das Online-Glücksspiel unterliegt dem Konzessionssystem und zwar derart, dass es nur im Rahmen der vergebenen Lotterienkonzession erlaubt ist, auch online Glücksspiele anzubieten (Spieleplattform www.win2day.at). Dies begegnet für sich allein vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH keinen unionsrechtlichen Bedenken.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018170048.L18