Verwaltungsgerichtshof
11.07.2018
Ra 2018/17/0048
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2018/17/0049
Das Online-Glücksspiel unterliegt dem Konzessionssystem und zwar derart, dass es nur im Rahmen der vergebenen Lotterienkonzession erlaubt ist, auch online Glücksspiele anzubieten (Spieleplattform www.win2day.at). Dies begegnet für sich allein vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH keinen unionsrechtlichen Bedenken.
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018170048.L18