Verwaltungsgerichtshof
25.03.2021
Ra 2018/16/0164
An der Qualifikation einer Tätigkeit als Berufsausübung vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass im Rahmen der "praktischen Verwendung" in der Ausbildungsphase noch die für die Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erlangt werden sollen vergleiche VwGH 18.12.2018, Ra 2018/16/0203).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2018160164.L03