Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.03.2021

Geschäftszahl

Ra 2018/16/0164

Rechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes fallen unter den im Gesetz nicht definierten Begriff der Berufsausbildung im Sinne des Paragraph 2, Absatz eins, Litera b, (und g) FLAG jedenfalls alle Arten schulischer oder kursmäßiger Ausbildungen, in deren Rahmen noch nicht berufstätigen Personen ohne Bezugnahme auf die spezifischen Tätigkeiten an einem konkreten Arbeitsplatz das für das künftige Berufsleben erforderliche Wissen vermittelt wird vergleiche etwa VwGH 4.11.2020, Ra 2020/16/0064, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2018160164.L01