Verwaltungsgerichtshof
30.06.2021
Ra 2018/16/0033
Die Frage, ob außergewöhnliche Verhältnisse iSd Paragraph 26, Absatz 3, GGG vorliegen, ist anhand der Umstände des Einzelfalls (die, sofern sie nicht außer Streit stehen, im Rahmen der Sachverhaltsfeststellungen zu umschreiben sind), zu beurteilen.
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2018160033.L02