Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.2018

Geschäftszahl

Ro 2018/16/0008

Rechtssatz

Paragraph 25, Absatz 5, Oö. ROG 1994, der eine Anrechnung von aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen geleisteter Beiträge auf den Aufschließungsbeitrag vorsieht, entfaltet keine Bedeutung für die Frage der Anrechnung auf Beiträge zu den Kosten der Errichtung einer gemeindeeigenen Kanalisationsanlage oder Wasserversorgungsanlage nach Paragraph eins, Absatz eins, Litera a und b Interessentenbeiträge-Gesetz 1958.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ro 2018/16/0009

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ro 2018/16/0010 E 26. April 2018

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RO2018160008.J03