Verwaltungsgerichtshof
26.04.2018
Ro 2018/16/0008
Paragraph 25, Absatz 5, Oö. ROG 1994, der eine Anrechnung von aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen geleisteter Beiträge auf den Aufschließungsbeitrag vorsieht, entfaltet keine Bedeutung für die Frage der Anrechnung auf Beiträge zu den Kosten der Errichtung einer gemeindeeigenen Kanalisationsanlage oder Wasserversorgungsanlage nach Paragraph eins, Absatz eins, Litera a und b Interessentenbeiträge-Gesetz 1958.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ro 2018/16/0009
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ro 2018/16/0010 E 26. April 2018
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2018160008.J03