Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/15/0022

Rechtssatz

Auch Fragen des Verfahrensrechts können Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung sein. Es reicht aber im Allgemeinen nicht aus, die Außerachtlassung von Verfahrensvorschriften zu behaupten, ohne die Relevanz der genannten Verfahrensmängel darzulegen vergleiche VwGH 1.6.2017, Ra 2016/15/0051, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018150022.L01