Verwaltungsgerichtshof
22.11.2018
Ra 2018/15/0022
Auch Fragen des Verfahrensrechts können Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung sein. Es reicht aber im Allgemeinen nicht aus, die Außerachtlassung von Verfahrensvorschriften zu behaupten, ohne die Relevanz der genannten Verfahrensmängel darzulegen vergleiche VwGH 1.6.2017, Ra 2016/15/0051, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018150022.L01