Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.05.2019

Geschäftszahl

Ra 2018/13/0006

Rechtssatz

Beweisanträgen, die nicht ausreichend erkennen lassen, welche konkreten Tatsachenbehauptungen im Einzelnen durch das Beweismittel erwiesen werden sollen, brauchen die Abgabenbehörden und das Verwaltungsgericht nicht zu entsprechen vergleiche neuerlich VwGH 28.10.2010, 2006/15/0301).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018130006.L02