Verwaltungsgerichtshof
15.05.2019
Ra 2018/13/0006
Beweisanträgen, die nicht ausreichend erkennen lassen, welche konkreten Tatsachenbehauptungen im Einzelnen durch das Beweismittel erwiesen werden sollen, brauchen die Abgabenbehörden und das Verwaltungsgericht nicht zu entsprechen vergleiche neuerlich VwGH 28.10.2010, 2006/15/0301).
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018130006.L02