Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.04.2019

Geschäftszahl

Ra 2018/11/0225

Rechtssatz

Die Vorfrage ist eine Rechtsfrage, deren Lösung eine unabdingbare Voraussetzung für die Lösung einer anderen Frage, nämlich der jeweiligen Hauptfrage darstellt, sodass eine Vorfrage schon begrifflich nicht mit der Hauptfrage ident sein kann. Eine Vorfrage liegt vielmehr bereits dann vor, wenn der relevante Tatbestand ein (explizit angeführtes oder durch Auslegung zu ermittelndes) Element enthält, das für sich allein Gegenstand der bindenden Entscheidung einer anderen Behörde bzw. eines Gerichts (oder allenfalls derselben Behörde in einem anderen Verfahren) sein kann. So hat der VwGH die Frage, ob jemand eine gerichtlich strafbare Handlung begangen hat, als Vorfrage iSd Paragraph 38, AVG für die im Verwaltungsverfahren als Hauptfrage zu beurteilende Vertrauenswürdigkeit der betreffenden Person angesehen vergleiche VwGH 28.11.2013, 2013/03/0070).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2018/11/0226

Ra 2018/11/0227

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018110225.L01