Verwaltungsgerichtshof
26.05.2020
Ra 2018/11/0195
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2018/11/0060 E 15.09.2020
Die Verkündung der Entscheidung direkt nach der Verhandlung stellt den gesetzlichen, wenn auch in der Praxis nicht immer umsetzbaren, Regelfall dar. Ist eine anschließende Verkündung nicht möglich, etwa wegen der Komplexität der Sach- oder Rechtslage, hat die Entscheidung schriftlich zu ergehen vergleiche VwGH 11.9.2019, Ra 2019/02/0110).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018110195.L02