Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.11.2020

Geschäftszahl

Ra 2018/11/0153

Rechtssatz

Der Zustimmungsbescheid nach Paragraph 8, Absatz 2, BEinstG ermöglicht zwar die Kündigung durch den Dienstgeber, ersetzt diese aber nicht. Weitergehende vertragliche oder gesetzliche Beschränkungen bleiben aufrecht vergleiche VwGH 10.9.2019, Ra 2017/11/0039, mwN). Ein etwaiger Kündigungsverzicht des Arbeitgebers gegenüber dem begünstigen behinderten Arbeitnehmer kann daher nicht Grund für eine Zurückweisung des Antrages sein.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018110153.L01