Verwaltungsgerichtshof
15.10.2019
Ra 2018/11/0125
In Hinblick auf die vorzunehmende Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit des Revisionswerbers im Sinne des Paragraph 57 a, Absatz 2, zweiter Satz KFG 1967 war die Verschaffung eines persönlichen Eindrucks von diesem durch das VwG - im Rahmen einer mündlichen Verhandlung - geboten vergleiche zur Notwendigkeit der Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Falle des für die Entscheidungsfindung wesentlichen persönlichen Eindrucks von der Person des jeweils Betroffenen VwGH 18.2.2015, Ra 2014/04/0035, und etwa VwGH 15.7.2019, Ra 2017/11/0240).
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018110125.L03