Verwaltungsgerichtshof
08.04.2019
Ra 2018/11/0095
Ob und welche materielle subjektiv-öffentliche Abwehrrechtsposition jemandem, der im grundverkehrsbehördlichen Verfahren ein Interesse an einem gleichartigen Rechtsgeschäft anmeldet, gegen die Erteilung der beantragten grundverkehrsbehördlichen Genehmigung zukommt, bestimmt sich nach dem Inhalt der Genehmigungs- bzw. Versagungstatbestände.
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018110095.L02