Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.04.2019

Geschäftszahl

Ra 2018/11/0095

Rechtssatz

Ob und welche materielle subjektiv-öffentliche Abwehrrechtsposition jemandem, der im grundverkehrsbehördlichen Verfahren ein Interesse an einem gleichartigen Rechtsgeschäft anmeldet, gegen die Erteilung der beantragten grundverkehrsbehördlichen Genehmigung zukommt, bestimmt sich nach dem Inhalt der Genehmigungs- bzw. Versagungstatbestände.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018110095.L02