Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/11/0077

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2018/11/0078

Rechtssatz

Auch bei der Beiziehung von nichtamtlichen Sachverständigen hat das VwG im Lichte des Artikel 6, MRK und des Artikel 47, GRC neben der Frage der erforderlichen Qualifikation gesondert zu prüfen, ob die sachverständige Person unabhängig bzw. unbefangen ist. Dabei geht es insbesondere darum, sicherzustellen, dass nicht die Besorgnis besteht, bezüglich ihrer Tätigkeit könnten andere als rein sachliche Überlegungen eine Rolle spielen, wobei es ausreicht, dass der Anschein einer Voreingenommenheit entstehen kann.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018110077.L04