Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.06.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/11/0074

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/16/0123 E 19. Juni 2013 RS 1

Stammrechtssatz

Dem rechtswidrigen Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung ist es gleichzuhalten, wenn zwar eine Verhandlung durchgeführt worden ist, der Partei aber die Ladung zur Verhandlung nicht wirksam zugestellt wird.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2018/11/0075

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018110074.L02