Verwaltungsgerichtshof
24.01.2019
Ra 2018/09/0141
Das Vorliegen eines berichtigungsfähigen Rechenfehlers wurde in der Rechtsprechung des VwGH lediglich dann angenommen, wenn eine im Bescheid offen gelegte Rechenoperation unrichtig vorgenommen wurde vergleiche VwGH 18.12.2014, 2012/07/0233).
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018090141.L05